I N F E K T I O N S P R Ä V E N T I O N
Persönliche Schutzausrüstung
Welche Schutzausrüstung benötigt
- der Rettungsdienst
- der Sanitäts- und Betreuungsdienst
bei der Individualversorgung sowie beim Massenanfall von Infektions-Patienten ?
Kriterien zur Auswahl
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Themen |
Infektionsschutz
Vorschriften - Pflichten
Infektionsschutz-Ausrüstung
Schutzanzüge
Kopfhaube
Überziehschuhe
Schutzhandschuhe
Schutzbrille
Präventiver Atemschutz
Entsorgungsbeutel
Infektionsschutz-Set
Bevorratung
Auswahlkriterien
Information
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08.11.2001
InfschAusr
Infektionsschutz
Der rapide Anstieg von neuen multiresistenten Keimen sowie die Rückkehr der ”alten” Infektionskrankheiten , z.B. Tuberkulose, sowie neue Gefahren aufgrund bioterroristischer Bedrohungen erfordern — auch aus Gründen des Arbeitsschutzes — die Umsetzung aller geeigneten und vorgeschriebenen Maßnahmen zur Infektionsprävention. Es gilt, Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst und Rettungswesen sowie die Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz besser als bisher zu schützen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um seine Mitarbeiter vor möglichen Gefahren durch gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Maßnahme ist dabei das Bereitstellen und Tragen persönlicher Schutzausrüstung.
Für diesen Zweck werden Materialien und fertige Sets angeboten, die Produkte unterschiedlicher Qualität enthalten sowie vielfach nicht den Ansprüchen des Arbeits- und Infektionsschutzes gerecht werden.
Gefahrenquellen sind:
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Multiresistente Keime * |
ESBL DRSP MRSA VISA VRE VRSA |
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”alte” Infektionskrankheiten |
z. B. Tuberkulose |
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Seuchen
incl. B-Waffen
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z. B. Anthrax,Brucellose, Fleckfieber,
Hasenpest, Lungenpest, Typhus
Cholera, Influenza, Pocken (!?) u. a.
Virale hämorragh. Fieber
z. B. Dengue, Ebola, Gelbfieber
Lassa, Marburg u. a. |
* ESBL Expended Spectrum ß-Lactamase-Keimresistenz DRSP Drug Resistent Staph. aur.
MRSA multiresistenter Staph. aur. VISA Vancomycin-intermed.-resistenter Staph. aur.
VRE Vancomycin-res. Enterokokken VRSA Vancomycin-resistenter Staph. aur.
Zu den gefährdeten Dienst- und Einsatzbereichen gehören die Mitarbeiter und Einsatzkräfte im Gesundheitswesen und in der Notfallvorsorge, z. B. im Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Medizinische Zentren wie in Flughäfen.
Dabei muss für sowohl für die Mitarbeiter und Einsatzkräfte als auch für die Patienten der Schutz vor Ansteckung sicher gestellt werden; ebenso muss einer Keimverschleppung vorbeugt werden.
Vorschriften - Pflichten
Im Rahmen der Infektionsprävention sind für die Auswahl, Beschaffung und Vorhaltung von persönliche Schutzausrüstung nachfolgende nationale Gesetze, Richtlinien und Regeln verbindlich.
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· Arbeitsschutzgesetz
· Chemikaliengesetz |
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· TRGS 525
Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung |
3.5 |
persönliche Schutzausrüstung |
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· TRBA 500
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe |
5.1
5.4 |
Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung |
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· BioStoffV
Biostoffverordnung |
§ 11 (1) |
persönliche Schutzausrüstung
geeignete Schutzkleidung |
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· BG-Regeln
· Regeln für den Einsatz von Schutzausrüstungen |
ZH 1/700
ZH 1/701
GUV 20.X
PSA-BV |
Persönliche Schutzausrüstung
Einsatz von Atemschutzgeräten
Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit |
Die Verantwortung für Unternehmer bzgl. der Persönlichen Schutzausrüstung ist festgelegt in der EU-Rili 89/656 EEC. Danach sind folgende Aspekte und Pflichten zu berücksichtigen:
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· Gefährdungsanalyse |
Arbeitsumfeld |
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· Schutzkleidung |
Bereitstellung |
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- Anforderungen |
· risikogerecht
· darf die Gefahr nicht erhöhen
· passende Grössen
· Tragekomfort
· Kategorie 3: CE-Zeichen
· Gebrauchsinformationen |
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· Unterweisung der Mitarbeiter |
Tragen der Schutzkleidung |
Im Bereich von Öffentlichem Dienst, Gewerbe und gemeinnützigen Einrichtungen sind die Pflichten und die Verantwortung des Arbeitgebers klar geregelt. Das gilt beispielsweise für den Bereich Rettungsdienst, sei er in der Trägerschaft und Organisation der Kommunen oder der den Rettungsdienst durchführenden Organisationen. Unbestritten gelten diese Vorschriften auch für gewerbliche Krankentransport-Unternehmen.
Wie ist jedoch die Situation im Bereich Notfallvorsorge?
Im Zivil- und Katastrophenschutz sind diese Fragen, Aufgaben und Pflichten bislang nur sekundär beachtet und hinterfragt worden. Eine Schutzausrüstung zur Infektionsprävention ist für die Angehörigen des Sanitäts- und Betreuungsdienstes nicht verfügbar. Hier müssen die Fragen des Helferschutzes mit den bereits genannten Vorschriften und Regeln noch in Einklang gebracht werden.
Die Träger und Organisationen der Notfallvorsorge sind wie Unternehmer im Sinne der Gesetzgebung verantwortlich für den Personalschutz !
Infektionsschutz-Ausrüstung
Die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat wesentliche Komponenten für die persönliche Infektionsschutz-Ausrüstung in den Empfehlungen Infektionsverhütung bei Tuberkulose in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (Hygiene + Medizin 1997; 22: 523-534) gefordert:
Eine Infektionsschutz-Ausrüstung sollte aufgrund der gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. und der Hygienekommission des Malteser Hilfsdienstes e. V. folgende Artikel enthalten:
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· Schutzanzug |
· Penetrationsschutz gegen virulente Substanzen,
· flüssigkeitsabweisend nach
EN 463 (CE Kat. III Typ 4),
besser:
flüssigkeitsdicht nach
EN 463 (CE Kat. III Typ 3)
· begrenzt atmungsaktiv / dampfdiffusionsfähig
kein herkömmlicher Einmal-Overall! |
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· Mund- und Nasenschutz |
· partikelfiltrierende Halbmaske
Europäischen Norm EN 149 2001
Schutzstufe FFP 3 mit Ventil
keine herkömmliche OP-Maske! |
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· Schutzhandschuhe, |
· Dichtigkeit Zertifikat DIN EN 455-1 |
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· Kopfhaube
· Schutzbrille
· Überziehschuhe |
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· Entsorgungsbeutel |
Kennzeichnung: Abfallgruppe C |
Schutzanzüge (Einmal-Overalls)
Die EU-Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung von 1992 (PSA-Richtlinie) fordert für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer bezüglich der Qualität ein CE-Konformitätsverfahren und klassifiziert nach drei Kategorien:
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Kategorie 1 |
CE Einfach
für geringe Gefahren,
nur Schutz vor Staub ! |
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Kategorie 2 |
CE Mittel
Einsätze zwischen Kat. 1 und 3
Anforderungen:
EG-Baumusterprüfung
EG-Baumusterprüfbescheinigung |
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Kategorie 3 |
CE Komplex
für gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche Gefahren
Anforderungen:
EG-QM-Normen ISO 9000 ff.
interne u. externe Zertifizierung |
Für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer wird innerhalb der Kategorie 3 eine weitere Typisierung vorgenommen:
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Typ 1 |
gasdicht |
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Typ 2 |
nicht gasdicht |
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Typ 3 |
flüssigkeitsdicht |
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Typ 4 |
sprühdicht |
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Typ 5 |
partikeldicht
Staubrückhaltevermögen 3-5µg (z.B. Asbeststaub) |
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Typ 6 |
begrenzt sprühdicht |
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P |
partieller Körperschutz |
Bei Angeboten für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer sollte stets eine entsprechende Bestätigung der Klasse und des Typs bei den Hersteller angefordert werden.
Die Hersteller für Persönliche Schutzausrüstung müssen die in der folgenden Übersicht dargestellten ”Pflichtangaben” für ihre Produkte nachweisen können:
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Schutzkleidung entspricht |
· Schutzanforderungen
· Schutzklassen
· Schutzstufen |
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Typisierung |
· Bewertung durch akkreditierte Prüfstelle |
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Konformitätsbewertung |
· CE-Zertifizierung z. B. CE 0120
· EN-Zertifizierung z. B. EN 149
· DIN EN-Zertifizierung z. B. DIN EN 455-1
· ASTM F1670/F1671 |
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Informationen |
· Produkt
· Prüfungen a) Basismaterial
b) Konfektionierung
z. B. Nahtbereiche |
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Qualitätssicherung |
· Zertifizierung
z. B. ISO9000 ff. |
Folgende Produkt-Anforderungen sind an Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer zu stellen:
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Qualität |
· EU-Norm
· CE-Zertifizierung
· ISO-Zertifizierung |
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Informationen |
· Material
· Prüfungen
· Farbkodierungen
· Gebrauch |
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Material |
· Penetrationsschutz
· Tragekomfort
· Atmungsaktivität
· Wasserdampfpenetration
· Reissfestigkeit
· Antistatik EN 1149-1 : 1996 |
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Ökologie |
· Entsorgung
· Müllverbrennung |
Kopfhaube
Die Verwendung von Einzel-Kopfhauben hat den Nachteil, das grössere Kopf- und Nackenareale nicht geschützt sind. Deshalb sind Schutzanzüge mit integrierten Kopfhauben zu empfehlen.
Überziehschuhe
Zu empfehlen sind Infektionsschutzanzüge mit integriertem Fussteil, so dass die Verwendung von Überziehschuhen oder Füsslingen entfällt.
Schutzbrillen
Zum Schutz der Augen vor Infektionserregern gehört eine Schutzbrille mit indirekter Belüftung, die aus Gründen der Praktikabilität ein Einweg-Artikel sein sollte.
Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe sollten aus Vinyl bestehen, extra lang sein und über einen Dichtigkeitsnachweis gem. DIN EN 455-1 verfügen. Jedes Set sollte über 2 Paar verfügen, die über einander getragen werden. Nach dem Einsatz ist zunächst das — möglicherweise kontaminierte Paar zuerst zu entsorgen; das 2. Paar kann vor dem Ausziehen vorsichtshalber erst einmal desinfiziert werden.
Präventiver Atemschutz
Atemschutzmasken sind als präventiver Atemschutz eine wesentliche Komponente der Infektionsschutz-Sets für Mitarbeiter und Einsatzkräfte. Dabei sind hohe Anforderungen an die Produkte zu stellen. Immer wieder ist festzustellen, dass Infektionsschutz-Sets oder auch zu schützende Personen nur mit einem Mund-Nasenschutz, sogenannten OP-Masken, ausgestattet sind.
OP-Masken wurden erstmals 1897 in Breslau durch den Chirurgen Johann von Mikulicz-Radecki zum Schutz des offenen Bauchraumes vor oral abgegebenen Keimen eingesetzt. Sie bieten keinerlei Infektionsschutz für das Personal; 60 — 90% des Luftstroms gelangen von der Seite her in die Atemwege. OP-Masken sind nur für den Patienten ein Schutz vor Mund und Nase des behandelnden oder versorgenden Personals.
Atemschutzmasken als Minimalschutz vor Infektionserregern müssen zumindest partikelfiltrierende Halbmasken mit Filter sein. Sie müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
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Atemschutz-Masken
- partikelfiltrierende
Halbmasken |
· Filtermaterial
· dichter Abschluss des Gesichtes vor der Umgebungsluft durch
- vorgeformten Maskenkörper
- gute Passform
· Ausatem-Ventil
· möglichst geringer Atemwiderstand
· hygienisch einzeln verpackt |
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Zertifizierung
gem. EN 149 / 2001 |
· Verwendung und Schutz gegen
- Staub
- Rauch
- Nebel
- Aerosole
keinesfalls gegen Gase! |
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FFP
FFP 1
FFP 2
FFP 3
S
L
V |
Filtering Face Piece
maximaler Filterdurchlass:
20%
8%
2%
solid / feste Partikel
liquid / flüssige Partikel
Ventil |
Die FFP-Schutzstufen-Kennzeichnung der Atemschutzmasken dient dem Nachweis der Verwendungsfähigkeit.
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FFP 1 |
kein Einsatz bei:
- Tröpfchenaerosolen
- krebserzeugenden Stoffen
- radioaktiven Stoffen
- Mikroorganismen
Viren, Bakterien, Pilzen + Sporen |
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FFP 2 |
Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen
kein Einsatz bei:
- radioaktiven Stoffen
- Viren und Enzymen |
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FFP 3
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Schutz vor giftigen Stoffen
Schutz vor:
- Tröpfchenaerosolen
- krebserzeugenden Stoffen
- radioaktiven Stoffen
- Enzymen
- Mikroorganismen: Viren, Bakterien,
Pilzen und deren Sporen |
Für den Schutz vor mikrobiellen Erregern ist grundsätzlich die Verwendung von Masken des Typs FFP 3S/L/V zu fordern. Sie filtern feste und flüssige Partikel mit einem maximalen Filterdurchlass von 2% und sind mit einem Ausatem-Ventil ausgestattet, das die Atmung erleichtert.
Entsorgung
Für die Entsorgung gebrauchter oder kontaminierter Schutzbekleidung ist ein Entsorgungsbeutel vorzusehen. Die Entsorgung erfolgt als Abfall der Gruppe C; entsprechend ist der Beutel zu kennzeichnen.
Infektionsschutz-Set
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Infektionsschutz-Set |
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Schutzanzug |
Einmal-Overall mit Haube mit Penetrationsschutz
- möglichst mit integriertem Füssling - |
1 Stück
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Mund-Nasenschutz |
partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 / 2001
FFP 3 S / L / V |
1 Stück |
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Kopfhaube |
- kann entfallen bei Overall-Haube - |
1 Stück |
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Einmal-Schutzbrille |
mit indirekter Belüftung |
1Stück |
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Schutzhandschuhe |
Nitril / Vinyl, Dichtigkeit gem. DIN EN 455-1
- extra lang - |
2 Paar |
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Überziehschuhe |
nur, wenn kein Overall mit Füssling enthalten ist |
2 Stück |
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Entsorgungsbeutel |
Kennzeichnung: Abfallgruppe C |
1Stück |
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Verpackung |
Folienschutzbeutel mit Snap-Verschluss |
1 Stück |
Bevorratung
Die Vorhaltung von Schutzbekleidung und Atemschutz zur Infektionsprävention kann als Infektionsschutz-Set oder Lagerware erfolgen:
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Rettungsdienst
· Individualtransporte kontagiöser Patienten |
2 Infektionsschutz-Sets
pro Mitarbeiter |
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Schnell-Einsatzgruppen
· Massenanfall kontagiöser Patienten
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2 Infektionsschutz-Sets
pro Mitarbeiter
oder
Lagerbevorratung |
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Katastrophenschutz
· Seuchen |
Lagerbevorratung mit Schutzbekleidung und Atemschutz in verschiedenen Grössen |
Auswahlkriterien
Zusammengefasst sollten bei der Auswahl und Beschaffung von Schutzbekleidung und Atemschutz zur Infektionsprävention nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:
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Hersteller |
· Zertifizierung
extern durch
akkreditierte Institute
· Informationen
· Demonstrationen |
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Produkte |
· Informationen
· Qualität
· Komfort
· Ökologie |
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Hersteller |
· Bringschuld
für Produkt-Informationen und Aussagen |
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Unternehmen
Institution
Organisation |
· Organisationsverantwortung
· Betriebssicherheit
· Fürsorgepflicht
· Holschuld für Hersteller- und Produkt-Informationen |
Die Auswahl nicht geeigneter Materialien für die persönliche Schutzausrüstung von Mitarbeitern und Einsatzkräften in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, im Rettungsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz eröffnet eine Gefahrenquelle, für die daraus resultieren Folgen und Schäden kann der Verursache haftbar gemacht werden.
Information
Weitere Hinweise und Arbeitshilfen zur Auswahl und Beschaffung von Infektionsschutz-Ausrüstung und Infektionsschutz-Sets sind beim Verfasser erhältlich.
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Infektionsschutz-Set |
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Schutzanzug |
Einmal-Overall mit Haube mit Penetrationsschutz
- möglichst mit integriertem Füssling - |
1 Stück
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Mund-Nasenschutz |
partikelfiltrierende Halbmaske EN 149
FFP 3 S / L / V |
1 Stück |
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Kopfhaube |
- kann entfallen bei Overall-Haube - |
1 Stück |
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Einmal-Schutzbrille |
mit indirkter Belüftung |
1Stück |
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Schutzhandschuhe |
Nitril / Vinyl, Dichtigkeit gem. DIN EN 455-1
- extra lang - |
2 Paar |
|
Überziehschuhe |
nur, wenn kein Overall mit Füssling enthalten ist |
2 Stück |
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Entsorgungsbeutel |
Kennzeichnung: Abfallgruppe C |
1Stück |
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Verpackung |
Folienschutzbeutel mit Snap-Verschluss |
1 Stück |
Informationen zur Beschaffung von Infektionsschutz-Sets sind beim Verfasser erhältlich.
Die Politiker und die zuständigen Behörden sollten die Fachkompetenz der medizinischen und pharmazeutischen Standesorganisationen und Fachverbände für die erforderlichen Planungen nutzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. hat mit der Sektion Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle in den vergangenen Jahren neue Konzeptionen für die Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidota und Medizinprodukten entwickelt.