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I N F E K T I O N S P R Ä V E N T I O N

Persönliche Schutzausrüstung

Welche Schutzausrüstung benötigt

- der Rettungsdienst

- der Sanitäts- und Betreuungsdienst

bei der Individualversorgung sowie beim Massenanfall von Infektions-Patienten ?

Kriterien zur Auswahl

Themen

Infektionsschutz

Vorschriften - Pflichten

Infektionsschutz-Ausrüstung

Schutzanzüge

Kopfhaube

Überziehschuhe

Schutzhandschuhe

Schutzbrille

Präventiver Atemschutz

Entsorgungsbeutel

Infektionsschutz-Set

Bevorratung

Auswahlkriterien

Information

08.11.2001

InfschAusr


Infektionsschutz

Der rapide Anstieg von neuen multiresistenten Keimen sowie die Rückkehr der ”alten” Infektionskrankheiten , z.B. Tuberkulose, sowie neue Gefahren aufgrund bioterroristischer Bedrohungen erfordern — auch aus Gründen des Arbeitsschutzes — die Umsetzung aller geeigneten und vorgeschriebenen Maßnahmen zur Infektionsprävention. Es gilt, Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitsdienst und Rettungswesen sowie die Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz besser als bisher zu schützen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um seine Mitarbeiter vor möglichen Gefahren durch gesundheitsschädliche Stoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Maßnahme ist dabei das Bereitstellen und Tragen persönlicher Schutzausrüstung.

Für diesen Zweck werden Materialien und fertige Sets angeboten, die Produkte unterschiedlicher Qualität enthalten sowie vielfach nicht den Ansprüchen des Arbeits- und Infektionsschutzes gerecht werden.

Gefahrenquellen sind:

Multiresistente Keime *

ESBL DRSP MRSA VISA VRE VRSA

”alte” Infektionskrankheiten

z. B. Tuberkulose

Seuchen

incl. B-Waffen

z. B. Anthrax,Brucellose, Fleckfieber,

Hasenpest, Lungenpest, Typhus

Cholera, Influenza, Pocken (!?) u. a.

Virale hämorragh. Fieber

z. B. Dengue, Ebola, Gelbfieber

Lassa, Marburg u. a.

* ESBL Expended Spectrum ß-Lactamase-Keimresistenz DRSP Drug Resistent Staph. aur.

MRSA multiresistenter Staph. aur. VISA Vancomycin-intermed.-resistenter Staph. aur.

VRE Vancomycin-res. Enterokokken VRSA Vancomycin-resistenter Staph. aur.

Zu den gefährdeten Dienst- und Einsatzbereichen gehören die Mitarbeiter und Einsatzkräfte im Gesundheitswesen und in der Notfallvorsorge, z. B. im Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Medizinische Zentren wie in Flughäfen.

Dabei muss für sowohl für die Mitarbeiter und Einsatzkräfte als auch für die Patienten der Schutz vor Ansteckung sicher gestellt werden; ebenso muss einer Keimverschleppung vorbeugt werden.


Vorschriften - Pflichten

Im Rahmen der Infektionsprävention sind für die Auswahl, Beschaffung und Vorhaltung von persönliche Schutzausrüstung nachfolgende nationale Gesetze, Richtlinien und Regeln verbindlich.

· Arbeitsschutzgesetz

· Chemikaliengesetz

· TRGS 525

Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung

3.5

persönliche Schutzausrüstung

· TRBA 500

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe

5.1

5.4

Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung

Persönliche Schutzausrüstung

· BioStoffV

Biostoffverordnung

§ 11 (1)

persönliche Schutzausrüstung

geeignete Schutzkleidung

· BG-Regeln

· Regeln für den Einsatz von Schutzausrüstungen

ZH 1/700

ZH 1/701

GUV 20.X

PSA-BV

Persönliche Schutzausrüstung

Einsatz von Atemschutzgeräten

Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit

Die Verantwortung für Unternehmer bzgl. der Persönlichen Schutzausrüstung ist festgelegt in der EU-Rili 89/656 EEC. Danach sind folgende Aspekte und Pflichten zu berücksichtigen:

· Gefährdungsanalyse

Arbeitsumfeld

· Schutzkleidung

Bereitstellung

- Anforderungen

· risikogerecht

· darf die Gefahr nicht erhöhen

· passende Grössen

· Tragekomfort

· Kategorie 3: CE-Zeichen

· Gebrauchsinformationen

· Unterweisung der Mitarbeiter

Tragen der Schutzkleidung


Im Bereich von Öffentlichem Dienst, Gewerbe und gemeinnützigen Einrichtungen sind die Pflichten und die Verantwortung des Arbeitgebers klar geregelt. Das gilt beispielsweise für den Bereich Rettungsdienst, sei er in der Trägerschaft und Organisation der Kommunen oder der den Rettungsdienst durchführenden Organisationen. Unbestritten gelten diese Vorschriften auch für gewerbliche Krankentransport-Unternehmen.

Wie ist jedoch die Situation im Bereich Notfallvorsorge?

Im Zivil- und Katastrophenschutz sind diese Fragen, Aufgaben und Pflichten bislang nur sekundär beachtet und hinterfragt worden. Eine Schutzausrüstung zur Infektionsprävention ist für die Angehörigen des Sanitäts- und Betreuungsdienstes nicht verfügbar. Hier müssen die Fragen des Helferschutzes mit den bereits genannten Vorschriften und Regeln noch in Einklang gebracht werden.

Die Träger und Organisationen der Notfallvorsorge sind wie Unternehmer im Sinne der Gesetzgebung verantwortlich für den Personalschutz !

Infektionsschutz-Ausrüstung

Die Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat wesentliche Komponenten für die persönliche Infektionsschutz-Ausrüstung in den Empfehlungen Infektionsverhütung bei Tuberkulose in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (Hygiene + Medizin 1997; 22: 523-534) gefordert:

Eine Infektionsschutz-Ausrüstung sollte aufgrund der gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. und der Hygienekommission des Malteser Hilfsdienstes e. V. folgende Artikel enthalten:

· Schutzanzug

· Penetrationsschutz gegen virulente Substanzen,

· flüssigkeitsabweisend nach
EN 463 (CE Kat. III Typ 4),
besser:
flüssigkeitsdicht nach
EN 463 (CE Kat. III Typ 3)

· begrenzt atmungsaktiv / dampfdiffusionsfähig

kein herkömmlicher Einmal-Overall!


· Mund- und Nasenschutz

· partikelfiltrierende Halbmaske
Europäischen Norm EN 149 2001
Schutzstufe FFP 3 mit Ventil

keine herkömmliche OP-Maske!

· Schutzhandschuhe,

· Dichtigkeit Zertifikat DIN EN 455-1

· Kopfhaube

· Schutzbrille

· Überziehschuhe

· Entsorgungsbeutel

Kennzeichnung: Abfallgruppe C

Schutzanzüge (Einmal-Overalls)

Die EU-Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstung von 1992 (PSA-Richtlinie) fordert für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer bezüglich der Qualität ein CE-Konformitätsverfahren und klassifiziert nach drei Kategorien:

Kategorie 1

CE Einfach

für geringe Gefahren,

nur Schutz vor Staub !

Kategorie 2

CE Mittel

Einsätze zwischen Kat. 1 und 3

Anforderungen:

EG-Baumusterprüfung

EG-Baumusterprüfbescheinigung

Kategorie 3

CE Komplex

für gesundheitsgefährdende oder lebensbedrohliche Gefahren

Anforderungen:

EG-QM-Normen ISO 9000 ff.

interne u. externe Zertifizierung


Für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer wird innerhalb der Kategorie 3 eine weitere Typisierung vorgenommen:

Typ 1

gasdicht

Typ 2

nicht gasdicht

Typ 3

flüssigkeitsdicht

Typ 4

sprühdicht

Typ 5

partikeldicht

Staubrückhaltevermögen 3-5µg (z.B. Asbeststaub)

Typ 6

begrenzt sprühdicht

P

partieller Körperschutz

Bei Angeboten für Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer sollte stets eine entsprechende Bestätigung der Klasse und des Typs bei den Hersteller angefordert werden.

Die Hersteller für Persönliche Schutzausrüstung müssen die in der folgenden Übersicht dargestellten ”Pflichtangaben” für ihre Produkte nachweisen können:

Schutzkleidung entspricht

· Schutzanforderungen

· Schutzklassen

· Schutzstufen

Typisierung

· Bewertung durch akkreditierte Prüfstelle

Konformitätsbewertung

· CE-Zertifizierung z. B. CE 0120

· EN-Zertifizierung z. B. EN 149

· DIN EN-Zertifizierung z. B. DIN EN 455-1

· ASTM F1670/F1671

Informationen

· Produkt

· Prüfungen a) Basismaterial

b) Konfektionierung

z. B. Nahtbereiche

Qualitätssicherung

· Zertifizierung
z. B. ISO9000 ff.


Folgende Produkt-Anforderungen sind an Schutzanzüge mit begrenzter Lebensdauer zu stellen:

Qualität

· EU-Norm

· CE-Zertifizierung

· ISO-Zertifizierung

Informationen

· Material

· Prüfungen

· Farbkodierungen

· Gebrauch

Material

· Penetrationsschutz

· Tragekomfort

· Atmungsaktivität

· Wasserdampfpenetration

· Reissfestigkeit

· Antistatik EN 1149-1 : 1996

Ökologie

· Entsorgung

· Müllverbrennung

Kopfhaube

Die Verwendung von Einzel-Kopfhauben hat den Nachteil, das grössere Kopf- und Nackenareale nicht geschützt sind. Deshalb sind Schutzanzüge mit integrierten Kopfhauben zu empfehlen.

Überziehschuhe

Zu empfehlen sind Infektionsschutzanzüge mit integriertem Fussteil, so dass die Verwendung von Überziehschuhen oder Füsslingen entfällt.

Schutzbrillen

Zum Schutz der Augen vor Infektionserregern gehört eine Schutzbrille mit indirekter Belüftung, die aus Gründen der Praktikabilität ein Einweg-Artikel sein sollte.

Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe sollten aus Vinyl bestehen, extra lang sein und über einen Dichtigkeitsnachweis gem. DIN EN 455-1 verfügen. Jedes Set sollte über 2 Paar verfügen, die über einander getragen werden. Nach dem Einsatz ist zunächst das — möglicherweise kontaminierte Paar zuerst zu entsorgen; das 2. Paar kann vor dem Ausziehen vorsichtshalber erst einmal desinfiziert werden.


Präventiver Atemschutz

Atemschutzmasken sind als präventiver Atemschutz eine wesentliche Komponente der Infektionsschutz-Sets für Mitarbeiter und Einsatzkräfte. Dabei sind hohe Anforderungen an die Produkte zu stellen. Immer wieder ist festzustellen, dass Infektionsschutz-Sets oder auch zu schützende Personen nur mit einem Mund-Nasenschutz, sogenannten OP-Masken, ausgestattet sind.

OP-Masken wurden erstmals 1897 in Breslau durch den Chirurgen Johann von Mikulicz-Radecki zum Schutz des offenen Bauchraumes vor oral abgegebenen Keimen eingesetzt. Sie bieten keinerlei Infektionsschutz für das Personal; 60 — 90% des Luftstroms gelangen von der Seite her in die Atemwege. OP-Masken sind nur für den Patienten ein Schutz vor Mund und Nase des behandelnden oder versorgenden Personals.

Atemschutzmasken als Minimalschutz vor Infektionserregern müssen zumindest partikelfiltrierende Halbmasken mit Filter sein. Sie müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

Atemschutz-Masken

- partikelfiltrierende
Halbmasken

· Filtermaterial

· dichter Abschluss des Gesichtes vor der Umgebungsluft durch
- vorgeformten Maskenkörper
- gute Passform

· Ausatem-Ventil

· möglichst geringer Atemwiderstand

· hygienisch einzeln verpackt

Zertifizierung

gem. EN 149 / 2001

· Verwendung und Schutz gegen

- Staub

- Rauch

- Nebel

- Aerosole

keinesfalls gegen Gase!

FFP

FFP 1

FFP 2

FFP 3

S

L

V

Filtering Face Piece

maximaler Filterdurchlass:

20%

8%

2%

solid / feste Partikel

liquid / flüssige Partikel

Ventil


Die FFP-Schutzstufen-Kennzeichnung der Atemschutzmasken dient dem Nachweis der Verwendungsfähigkeit.

FFP 1

kein Einsatz bei:

- Tröpfchenaerosolen

- krebserzeugenden Stoffen

- radioaktiven Stoffen

- Mikroorganismen
Viren, Bakterien, Pilzen + Sporen

FFP 2

Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen

kein Einsatz bei:

- radioaktiven Stoffen

- Viren und Enzymen

FFP 3

Schutz vor giftigen Stoffen

Schutz vor:

- Tröpfchenaerosolen

- krebserzeugenden Stoffen

- radioaktiven Stoffen

- Enzymen

- Mikroorganismen: Viren, Bakterien,
Pilzen und deren Sporen

Für den Schutz vor mikrobiellen Erregern ist grundsätzlich die Verwendung von Masken des Typs FFP 3S/L/V zu fordern. Sie filtern feste und flüssige Partikel mit einem maximalen Filterdurchlass von 2% und sind mit einem Ausatem-Ventil ausgestattet, das die Atmung erleichtert.

Entsorgung

Für die Entsorgung gebrauchter oder kontaminierter Schutzbekleidung ist ein Entsorgungsbeutel vorzusehen. Die Entsorgung erfolgt als Abfall der Gruppe C; entsprechend ist der Beutel zu kennzeichnen.


Infektionsschutz-Set

Infektionsschutz-Set

Schutzanzug

Einmal-Overall mit Haube mit Penetrationsschutz

- möglichst mit integriertem Füssling -

1 Stück

Mund-Nasenschutz

partikelfiltrierende Halbmaske EN 149 / 2001

FFP 3 S / L / V

1 Stück

Kopfhaube

- kann entfallen bei Overall-Haube -

1 Stück

Einmal-Schutzbrille

mit indirekter Belüftung

1Stück

Schutzhandschuhe

Nitril / Vinyl, Dichtigkeit gem. DIN EN 455-1

- extra lang -

2 Paar

Überziehschuhe

nur, wenn kein Overall mit Füssling enthalten ist

2 Stück

Entsorgungsbeutel

Kennzeichnung: Abfallgruppe C

1Stück

Verpackung

Folienschutzbeutel mit Snap-Verschluss

1 Stück

Bevorratung

Die Vorhaltung von Schutzbekleidung und Atemschutz zur Infektionsprävention kann als Infektionsschutz-Set oder Lagerware erfolgen:

Rettungsdienst

· Individualtransporte kontagiöser Patienten

2 Infektionsschutz-Sets

pro Mitarbeiter

Schnell-Einsatzgruppen

· Massenanfall kontagiöser Patienten

2 Infektionsschutz-Sets

pro Mitarbeiter

oder

Lagerbevorratung

Katastrophenschutz

· Seuchen

Lagerbevorratung mit Schutzbekleidung und Atemschutz in verschiedenen Grössen


Auswahlkriterien

Zusammengefasst sollten bei der Auswahl und Beschaffung von Schutzbekleidung und Atemschutz zur Infektionsprävention nachfolgende Kriterien berücksichtigt werden:

Hersteller

· Zertifizierung

extern durch

akkreditierte Institute

· Informationen

· Demonstrationen

Produkte

· Informationen

· Qualität

· Komfort

· Ökologie

Hersteller

· Bringschuld
für Produkt-Informationen und Aussagen

Unternehmen

Institution

Organisation

· Organisationsverantwortung

· Betriebssicherheit

· Fürsorgepflicht

· Holschuld für Hersteller- und Produkt-Informationen

Die Auswahl nicht geeigneter Materialien für die persönliche Schutzausrüstung von Mitarbeitern und Einsatzkräften in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, im Rettungsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz eröffnet eine Gefahrenquelle, für die daraus resultieren Folgen und Schäden kann der Verursache haftbar gemacht werden.

Information

Weitere Hinweise und Arbeitshilfen zur Auswahl und Beschaffung von Infektionsschutz-Ausrüstung und Infektionsschutz-Sets sind beim Verfasser erhältlich.

Infektionsschutz-Set

Schutzanzug

Einmal-Overall mit Haube mit Penetrationsschutz

- möglichst mit integriertem Füssling -

1 Stück

Mund-Nasenschutz

partikelfiltrierende Halbmaske EN 149

FFP 3 S / L / V

1 Stück

Kopfhaube

- kann entfallen bei Overall-Haube -

1 Stück

Einmal-Schutzbrille

mit indirkter Belüftung

1Stück

Schutzhandschuhe

Nitril / Vinyl, Dichtigkeit gem. DIN EN 455-1

- extra lang -

2 Paar

Überziehschuhe

nur, wenn kein Overall mit Füssling enthalten ist

2 Stück

Entsorgungsbeutel

Kennzeichnung: Abfallgruppe C

1Stück

Verpackung

Folienschutzbeutel mit Snap-Verschluss

1 Stück

Informationen zur Beschaffung von Infektionsschutz-Sets sind beim Verfasser erhältlich.

Die Politiker und die zuständigen Behörden sollten die Fachkompetenz der medizinischen und pharmazeutischen Standesorganisationen und Fachverbände für die erforderlichen Planungen nutzen.

Die Deutsche Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. V. hat mit der Sektion Pharmazie für Not- und Katastrophenfälle in den vergangenen Jahren neue Konzeptionen für die Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidota und Medizinprodukten entwickelt.


Die Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V. (DGKM e.V.) ist Partner der agbn - Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte.
08.9.2010 12:46:57