Die Arbeitsgemeinschaft RettungsdienstRecht begrüßt den vorgelegten Entwurf eines Notfallsanitätergesetzes als Anerkennung der angestiegenen Komplexität rettungsdienstlicher Einsätze und der damit verbundenen Verantwortung des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals durch den Gesetzgeber